Impressum und Datenschutzerklärung auf der eigenen Website – Situation Schweiz

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Impressum und Datenschutzerklärung – darum geht es in diesem Artikel.

Disclaimer: Ich bin juristischer Laie und kann die daher nur mein laienhaftes Verständnis mitteilen. Für eine rechtlich „wasserdichte“ Website wenden Sie sich bitte an eine Juristin / einen Juristen.

In der Schweiz muss man sich als Webseiteninhaber zum Glück nicht wie in Deutschland vor Anwälten fürchten, deren einziges Geschäftsmodell die Abmahnung von Ungereimtheiten auf der eigenen Website ist. Also alles easy in der Schweiz? Nein, denn die Schweiz hat ein neues verschärftes Datenschutzgesetz verabschiedet, das am 1. September 2023 in Kraft treten wird. Es ähnelt in vielen Bereichen der DSGVO.

Impressum und Datenschutzerklärung
Informationen zu Impressum und Datenschutzerklärung

Impressum

Ich empfehle Ihnen hier unbedingt den Artikel von Rechtsanwalt Martin Steiger zu lesen: Websites: Wer benötigt ein Impressum und was muss darin stehen?

Das wichtigste daraus:

  • Die Impressumspflicht besteht für E-Commerce-Websites (nicht nur Shops, sondern „Wer Waren, Werke oder Leistungen im elektronischen Geschäftsverkehr anbietet….“
  • Die Impressumspflicht gilt auch für werbefinanzierte Websites, die sonst keine Gewinnabsicht haben.
  • „Massgeblich ist eine gewerbliche oder professionelle Tätigkeit.“
  • Keine Pflicht für Websites, „die ausschliesslich ideell, privat oder wissenschaftlich sind.“
  • Das Impressum muss von jeder Website aus aufrufbar sein.
  • Es muss vollständige Angaben haben, nur auf die Telefonnummer kann verzichtet werden.

Im Ausland sind häufig weitere Angaben nötig (zum Beispiel HRB). Das kann auch für CH-Webseiten gelten, wenn deren Angebot auch im Ausland abrufbar ist.

Impressumsgenerator

Datenschutzerklärung

Auch hier empfehle ich Ihnen einen Artikel von Rechtsanwalt Martin Steiger: Wie erstellt man die perfekte Datenschutzerklärung für eine Website?

Das wichtigste daraus:

  • „Die Datenschutzerklärung wird benötigt, um Websitebesucher vollumfänglich über die Art und den Umfang der Datenverarbeitung zu informieren und ihnen die Möglichkeit einzuräumen, ihre Rechte auszuüben und sich über die Speicherung ihrer Daten zu informieren.“
  • Auch die IP, mit der der Besucher Ihre Website besuchen, stellt ein persönliches Datum dar. Diese werden üblicherweise auf den Servern gespeichert. Wenn Sie externe Dienste einbinden (zum Beispiel Gravatar, Google Fonts), dann erhalten diese Anbieter ebenso diese persönlichen Daten und Sie müssen den Besucher darüber aufklären.
  • Jede Website benötigt eine Datenschutzerklärung
  • „Das revidierte DSG (CH) geht weniger weit (als die DSGVO), doch ist es empfehlenswert, sich auch für Datenschutzerklärungen an der DSGVO als «Goldstandard» zu orientieren.“
  • Die Datenschutzerklärung muss aktuell sein.
  • Cookies, Serverlogdaten, Analyse auf externen Systemen, externe Karten, etc. müssen genannt sein. Idealerweise bindet man also externe Dienste so sparsam wie möglich ein.
  • Kritisch ist der Austausch mit amerikanischen Diensten, da kein Datenschutzabkommen. 

Datenschutzgenerator

Ich selbst nutze den Datenschutz-Generator, da er laufend aktualisiert wird und hinter dem Service Anwälte stecken.

Weitere wichtige Informationen zu Impressum und Datenschutzerklärung

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Hier schreibt: Dipl-Ing. Ingenieurinformatik (FH). Seit über 40 Jahren in der IT tätig. Ihr PC-Supporter, EDV Profi, Computer Servicetechniker für den Grossraum Basel mit fairen Preisen. Auch für Privat. Ausserdem Fachmann für Ihre WordPress-Website und Gründer des bekannten Computer-YouTube-Kanals it-zeugs.de.